+++ Corona Update 21. Januar 2022 +++

 

Der Bremer Senat hat die 30. Corona-Verordnung verabschiedet. Die neue Verordnung tritt heute (21.01.2022) in Kraft. Sie gilt in Bremen und Bremerhaven bis einschl. 13.02.2022, unabhängig von der jeweiligen Corona-Warnstufe. Sie gilt grundsätzlich für das Betreten von Indoor-Sportanlagen, d.h. für alle SFL-Hallen, städtische Sporthallen und Schwimmbäder sowie alle Umkleiden/Duschen.

Die wichtigste Änderung betrifft die Einführung der 2G-Plus-Regel.

2G-Plus-Regel

Der Zugang zu Hallen und Schwimmbädern incl. Umkleiden/Duschen ist nur Personen erlaubt, die folgende Voraussetzungen erfüllen (Ausnahmen s.u.):

Wichtige Hinweise/Erläuterungen dazu:


Impfstatus:

Es gilt weiterhin die Maskenplicht (FFP-Maske) in geschlossenen Räumen, außer beim Sport selbst. Diese gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

Es sind auch weiter Listen für eine ggf. notwendige Nachverfolgbarkeit in den Gruppen zu führen.

Sollten noch Sportarten im Wettkampfsport sein, so müssen die Sportlerinnen und Sportler einem Verantwortlichen der Heimmannschaft jeweils den Impfstatus vorzeigen.

Sport im Außenbereich

Im Außenbereich ändert sich an den bisher bestehenden Regelungen nichts. Ungeimpfte Personen dürfen nur mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt Sport ausüben.

Ausgenommen von den Regelungen sind - sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel - Schülerinnen und Schüler (ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung).