SFL-Bremerhaven e.V

Nächste Termine

Donnerstag, 28.03.24 / 15:00 - 17:00
Ostereier suchen mit der Kinderturnabteilung.
Freitag, 26.04.24 / 19:00 -
Jahreshauptversammlung Tennisabteilung
Montag, 29.04.24 / 17:00 - 20:00
Geschäftsstelle geschlossen!
Montag, 13.05.24 / 17:00 - 20:00
Geschäftsstelle geschlossen!
Mittwoch, 15.05.24 / 10:00 - 12:00
Geschäftsstelle geschlossen!

 

2022 02 02 SFL Gaststaette geschlossenNur knapp 1 ½ Jahre nach dem Neustart ist unsere Gaststätte wieder geschlossen und wir sind auf der Suche nach einem neuen Pächter. Ursache hierfür ist, dass die Pächter aus persönlichen Gründen den Betrieb aufgeben.

„Auch wenn das Pachtverhältnis noch andauert, bemühen wir uns kurzfristig einen Nachfolger zu finden, um unseren Vereinsmitgliedern gemeinschaftliche Veranstaltungen mit Speisen und Getränken zu ermöglichen. Zusätzlich werden wie die Schließungszeit nutzen, um den Fußboden im großen Clubraum ebenfalls durch Vinylparkett zu ersetzen“ berichtet Jörn Straka aus dem geschäftsführenden Vorstand.

Gesucht wird ein langfristiger Pächter, der die Vereinsgaststätte mit frischen Ideen und Engagement wieder mit Leben füllt und den Heidjern eine Heimat bietet. Gute Voraussetzungen für eine Partnerschaft sind Erfahrungen im Selbständigen Betrieb, eine geregelte Finanzsituation und ein freundliches Wesen mit deutlicher Kundenorientierung.

Im Gegenzug bieten wir die Gaststätte mit Alleinlage im Stadtteil und rund 250m² Nutzfläche mit Innenhof und Außenfläche, zwei Doppelkegelbahnen mit eigenen Clubräumen sowie mit dem SFL Bremerhaven e.V. einen gemeinnützigen Verein als fairen Vertragspartner. Inventar und Küchenausstattung kann bei Wunsch übernommen werden.

Interessenten wenden sich bitte an Jörn Straka unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Der Bremer Senat hat die 30. Corona-Verordnung verabschiedet. Die neue Verordnung tritt heute (21.01.2022) in Kraft. Sie gilt in Bremen und Bremerhaven bis einschl. 13.02.2022, unabhängig von der jeweiligen Corona-Warnstufe. Sie gilt grundsätzlich für das Betreten von Indoor-Sportanlagen, d.h. für alle SFL-Hallen, städtische Sporthallen und Schwimmbäder sowie alle Umkleiden/Duschen.

Die wichtigste Änderung betrifft die Einführung der 2G-Plus-Regel.

2G-Plus-Regel

Der Zugang zu Hallen und Schwimmbädern incl. Umkleiden/Duschen ist nur Personen erlaubt, die folgende Voraussetzungen erfüllen (Ausnahmen s.u.):

  • geimpft und geboostert (3 Impfungen)
  • geimpft (2 Impfungen) und negativ getestet
  • genesen

Wichtige Hinweise/Erläuterungen dazu:


Impfstatus:

  • 1. Impfung: kein ausreichender Impfnachweis
  • 2. Impfung: Impfnachweis 2G-Status (Ausnahme von der Testpflicht, wenn die zweite Impfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt), Die 2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen
  • 3. Impfung: Booster-Impfung (Ausnahme von der Testpflicht) Gültigkeit: sofort nach der Impfung

  • Erst-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (J&J): Nach einer Änderung der Bundesverordnung gelten hier nun die gleichen Regeln wie bei den anderen Corona-Impfstoffen (s.o.)
  • Die Gültigkeit eines Genesenennachweises ist von 6 Monaten auf 3 Monate reduziert worden.
  • Zusätzlich zum 2G-Nachweis muss ein negativer Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorgelegt werden. Anerkannt sind neben den offiziellen Bürgertests auch Tests aus betrieblichen Testkonzepten.  Darüber hinaus ist, in Abstimmung mit dem SFL-Corona-Beauftragen, Frank Schildt, eine Testung vor Ort unter Aufsicht möglich.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung erhalten können (medizinisches Attest notwendig), benötigen jeweils ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.

    Ausgenommen von der 2G-Plus-Regelung sind:
  • Schülerinnen und Schüler, ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung (Hier gelten die aktuellen Regelungen für Kinder und Jugendliche.)
  • Zweifachgeimpfte Personen, die nach einem Impfdurchbruch genesen sind
  • Zweifachgeimpfte Personen, deren zweite Impfung noch keine drei Monate zurückliegt.
  • Genesene, deren Erkrankung nicht mehr als drei Monate zurückliegt bzw. deren Auffrischungsimpfung nicht mehr als drei Monate her ist.

Es gilt weiterhin die Maskenplicht (FFP-Maske) in geschlossenen Räumen, außer beim Sport selbst. Diese gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

Es sind auch weiter Listen für eine ggf. notwendige Nachverfolgbarkeit in den Gruppen zu führen.

Sollten noch Sportarten im Wettkampfsport sein, so müssen die Sportlerinnen und Sportler einem Verantwortlichen der Heimmannschaft jeweils den Impfstatus vorzeigen.

Sport im Außenbereich

Im Außenbereich ändert sich an den bisher bestehenden Regelungen nichts. Ungeimpfte Personen dürfen nur mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt Sport ausüben.

Ausgenommen von den Regelungen sind - sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel - Schülerinnen und Schüler (ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung).


2022 01 01 SFL neues Jahr Facebook


2021 12 24 SFL Webseite Weihnachten

 

Seit Freitag, 26. November 2021, gilt in Bremerhaven die Corona-Warnstufe 2. Damit gilt für den Sport im Innenbereich die 2G-Regel. Zum Innenbereich zählen die Eingangsbereiche, die Sporthallen, die Umkleiden und die Duschen.

Die 2G-Regel gilt nicht nur für die Sportler:innen, sondern auch für Begleitpersonen. Eine Ausnahme von der 2G-Regel besteht für eine WC-Benutzung ohne weiteren Aufenthalt im Gebäude.

Aktuell dürfen nur Personen mit einem Impf- oder Genesenennachweis die Innenräume betreten. Ausgenommen sind davon wie bisher Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Schulbescheinigung vorlegen.

Weiterhin dürfen Personen gegen Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses eintreten, sofern sie keine Schutzimpfung erhalten dürfen (Bescheinigung durch Arzt).

Außerdem gilt natürlich weiterhin die Maskenpflicht in allen Gebäuden, außer beim Sport in der Halle selbst.


Bremerhaven, 26.11.2021

SFL Bremerhaven e.V.
Der Vorstand

 

2021 11 06 SFL Vereinsrat IMG 2394Endlich wieder im Verein und auf der #Heidjer Sportanlage: nach langer Zeit konnte sich heute, am 6. November, der SFL Vereinsrat, unter Einhaltung der 3 G-Regel, wieder zu einer Sitzung treffen, um über die aktuellen Themen des SFL Bremerhaven zu sprechen. Das war mal wieder richtig gut und wichtig.

Danke an den Landessportbund Bremen e.V. für die Umsetzung der Aktion vom #DOSB #Sportdeutschland #combackfit - unser erstes Banner hängt auf am Heidjer-Court.

Screenshot 16


Sport an Geräten ist ab dem 7. Juni, erst einmal Vormittags, wieder möglich - Termine sind online über die SFL_Sport-App zu buchen! Die geltenden SFL Hygiene-Vorgaben sind einzuhalten.

App SFL Eingang Dojo IMG 9577

 

Heidjer Sportanlage Titelbild


Wie geht es weiter im Sport - wie geht es weiter mit den Sport- und Bewegungsangeboten im SFL Bremerhaven - dies ist eine Frage, die uns in letzten Tagen und Wochen immer wieder gestellt wird und wurde.

Wir würden SIE so gerne beantworten.

Was wir im SFL Bremerhaven können ist, uns auf den Zeitpunkt vorzubereiten, wenn wieder nach und nach Sport- und Bewegungsangebote für Groß und Klein möglich sind.

Und bis dahin haben wir uns überlegt, wenn Sie im Moment nicht zum SFL Bremerhaven kommen können, dann bringen wir Ihnen den SFL Bremerhaven und die Heidjer Sportanlage digital näher und dazu haben wir kleine Videos erstellt, die wir in der nächsten Zeit auch hier präsentieren wollen.


Und jetzt Film ab ... die Heidjer Sportanlage.

Unterstützer und Partner des SFL Bremerhaven 
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Anzeigenkunden

des Heidjer-Journals

Elbe-Weser Werkstätten / Elektro Schöpf /  Friseur Kieslich / GEWOBA Thorsten Hahn  /  Lebenshilfe / 

Möwen-Apotheke / Dachdeckermeister D. Poguntke

 

 

 

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